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Aktuelles

11.2012 Hochbau: 3% Umsatzplus von Januar bis September

Der Umsatz im deutschen Bauhauptgewerbe hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres leicht zugelegt: Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbesserte er sich um 1% auf 65,85 Mrd. Euro. Etwas besser entwickelte sich das Auftragseingangsvolumen der Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern: Es wuchs um nominal 6,5% (real 3,8%) auf 41,9 Mrd. Euro, meldet das Statistische Bundesamt. Deutlich besser als die gesamte Branche hat sich der Hochbau entwickelt. Hier legte der Umsatz in den ersten drei Quartalen um 3% auf 42 Mrd. Euro zu. Das Auftragseingangsvolumen verbesserte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit gut 9% deutlich auf 22,1 Mrd. Euro. Weitere Details zu öffentlichem Bau, Wirtschafts- und Wohnungsbau: http://www.immobilien-zeitung.de/1000011795/hochbau-3-umsatzplus-von-januar-bis-september


11.2012 Sanierungs-AfA: Neuer Termin Mitte Dezember

Als neuen Termin zur Beratung über die energetische Gebäudesanierung hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den 12. Dezember 2012 angesetzt. Das Gremium vertagte die Gespräche über die Sanierungs-AfA bereits mehrfach. Im Dezember wird nun der dritte und letzte Versuch, sich über das Gesetzesvorhaben zu einigen, fortgesetzt.


11.2012 Wohnungspreise in Köln und Düsseldorf ziehen weiter an

Während im dritten Quartal 2012 das Wirtschaftswachstum in Deutschland an Dynamik einbüßt und die Euro-Zone in die Rezession rutscht, erreichen in den Metropolen Köln und Düsseldorf die Wohnungspreise neue Höchststände. In der aktuellen Auswertung des Dr. Klein-Trendindikator Immobilienpreise (DTI) verzeichnet Düsseldorf mit 3,20 Prozent im Vergleich zum Vorquartal die stärkste Verteuerung von Eigentumswohnungen in der Region West. Es folgt Köln mit 2,24 Prozent. Eine gegenteilige Entwicklung schlägt der Wohnungsmarkt in Dortmund ein: Hier geht der Wert von Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorquartal um 0,70 Prozent zurück. Das ergibt auf Jahressicht einem Einbruch von 8,53 Prozent. Weiterlesen: http://www.deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=27640


11.2012 Wohnungsmarkt: 6,2 % mehr Baugenehmigungen in den ersten neun Monaten

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stieg in den ersten neun Monaten um 6,2 % auf 178.100 Wohnungen. Damit setzt sich der seit 2010 anhaltende Aufwärtstrend fort. In Wohngebäuden wurden 156.600 Neubauwohnungen genehmigt, 6,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders stark stieg die Zahl der Baugenehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+14,0 %). Die Genehmigungen von Einfamilienhäusern gingen dagegen um 2,6 % zurück. Bei den Nichtwohngebäuden stieg der umbaute Raum um 7,3 % auf 159,7 Mio. m³. Hotels und Gaststätten legten dabei um 25 %, Büro- und Verwaltungsgebäude um 12,1 % zu. Getragen wurde die Entwicklung vor allem von steigenden Genehmigungen für private Bauherren (+8,8 % auf 148,4 Mio. m²). Für öffentliche Bauherren wurden dagegen mit 11,3 Mio. m³ 9,1 % weniger Bauvolumen genehmigt.


11.2012 Wohnungskündigung: Wenn der Eigentümer seine Mieter nur "loswerden" will...

Bei der Beurteilung einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter hat das vom Mieter angerufene Gericht "sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen; denn vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz". So entschieden vom Bundesgerichtshof, der beanstandete, dass sich die Vorinstanz zu lasch mit den vom Mieter gegen die Wohnungskündigung vorgetragenen Argumente befasst habe. So sei zum Beispiel das vom Vermieter vorgetragene Argument, das Souterrain für den Zuzug seiner Mutter auszubauen, dadurch widerlegt worden, dass die Mieter amtlich feststellen konnten, dass ein Ausbau gar nicht möglich war. Auch das zweite Argument, dass die Schwester des Vermieters mit ihrem Mann und ihren Kindern in das Haus einziehen wollte, konnte der Mieter entkräften: Das Anwesen sei noch nach der Kündigung über einen Makler zum Verkauf angeboten worden. Die Vorinstanz muss nun "nachsitzen". (BGH, VIII ZR 338/09)


11.2012 Mietrecht: Ohne Abmahnung greift "fristlos" nicht

Grundsätzlich kann ein Mieter eine fristlose Kündigung kassieren, wenn er seine Pflichten als Mieter verletzt. Allerdings muss einer Kündigung meistens eine Abmahnung vorausgehen. Das gelte jedenfalls für den Fall, dass eine Mieterin über einen Zeitraum von drei Jahren die Miete meist um einige Tage verspätet gezahlt hat und die Vermieterin das zwar mehrmals schriftlich beanstandete, allerdings dabei nie mit einer Kündigung drohte. Als die Vermieterin schließlich fristlos kündigte, klagte die Mieterin dagegen - mit Erfolg. Das Landgericht Berlin entschied, dass es die Vermieterin versäumt habe, die Mieterin nachdrücklich und unmissverständlich auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen, die eine weitere unpünktliche Mietzahlung hat. Zudem habe die Vermieterin die verspätete Zahlung über einen langen Zeitraum hingenommen. (LG Berlin, 63 S 178/11)


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